Winterreifenpflicht in Österreich
Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos (seit der 31. KFG-Novelle) gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht (Winterreifenpflicht): Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende Möglichkeiten:
1. Winterreifen Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein.
Kennzeichnung anerkannter Winterreifen Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen.
SchneeflockensymbolReifen mit dem Schneeflockensymbol müssen ein definiertes Mindestmaß an Schneegriffeigenschaften (in Europa üblicherweise durch einen Bremstest, in den USA durch einen Traktionstest geprüft) aufweisen.
2. Sommerreifen mit SchneekettenAls Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
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